1982

Im Februar wird der Jugendhausausschuss gebildet und ein verantwortlicher Betreuer auf Gemeindeebene eingestellt. Die Verhandlungen mit dem Kreisjugendring über Sach- und Personalträgerschaft werden intensiviert. Im Frühjahr findet die übergabe der Räumlichkeiten unter kommissarischer Verantwortung an den Jugendhausausschuss bzw. die Gemeinde statt. Unter der Personalträgerschaft des Kreisjugendrings (ein Mitarbeiter) wird die Gestaltung des Gymnastikraumes und der Gaststätte nach den erarbeiteten Vorstellungen der Jugendlichen begonnen. Zum Sommer erfolgt die Besetzung der zweiten Mitarbeiterstelle. Die ausstehenden rechtlichen Vereinbarungen werden im Laufe des Jahres von allen direkt Beteiligten gemeinsam ausgearbeitet.

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